Aktualisiert am 16. September 2026

Ausnahmen von EET 2.0: Wer und welche Umsätze müssen nicht erfasst werden?

Nicht erfasst wird eine Zahlung, wenn sie weder bar noch eine Kontaktzahlung ist, keine Betriebseinnahme darstellt oder eine persönliche beziehungsweise sachliche Ausnahme gilt.

Zahlungsweise Ferne unbare Zahlung typischerweise außerhalb.
Einnahmeart Es muss Betriebseinnahme sein.
Gesetzliche Ausnahme Persönlich oder sachlich.

Vier Gründe ohne Erfassung

  • weder Bargeld noch Kontaktzahlung
  • keine Betriebseinnahme
  • persönlich ausgenommener Steuerpflichtiger
  • gesetzlich ausgenommene Umsatzart

Persönliche Ausnahmen

Die Ausnahme gilt nicht automatisch. Erforderlich sind der entsprechende ZTP- oder ZTP/P-Ausweis (oder ein gleichwertiger EU-Ausweis) wegen der gesetzlich genannten Sehbehinderung oder Taubblindheit sowie sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu Beschäftigten, Gesellschaftsbeteiligung, persönlicher Einnahme der Umsätze und fremden Betriebsstätten.

  • Staat, Fonds, Gemeinden, Regionen, Gemeindeverbände und Beitragsorganisationen
  • öffentliche Hochschulen und bestimmte Schulträger
  • Tschechische Nationalbank und Postlizenzinhaber
  • bestimmte Banken, Versicherer, Investment- und Pensionsinstitute
  • EET-OFF-Steuerpflichtige
  • blinde natürliche Person nur bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen

Sachliche Ausnahmen

Es handelt sich jeweils nur um ausdrücklich genannte Umsätze oder Rechtsträger, nicht um eine pauschale Befreiung ganzer Branchen.

  • bestimmte Schulverpflegung und Unterbringung
  • bestimmter öffentlicher, Bahn- und Luftverkehr
  • Postdienste und Glücksspiel
  • lizenzierte Energie-, Wasser- und Abwasserbereiche
  • bestimmte Kredit-, Zahlungs-, E-Geld- und Krypto-Dienste

Weitere Sonderfälle

  • juristische Person vor und zehn Tage nach Zuteilung der Steuer-ID
  • Verkaufsautomaten
  • bestimmte Selbstbedienungsgeräte außerhalb einer Betriebsstätte
  • bestimmte Mobilfunkzahlungen
  • öffentliche Toiletten
  • Süßwasserfisch vom 18. bis 24. Dezember unter den gesetzlichen Bedingungen

Keine automatische Ausnahme

  • Nicht-Umsatzsteuerzahler
  • kleiner Selbstständiger
  • Nebentätigkeit
  • keine Betriebsstätte
  • Kartenzahlung
  • wenige Umsätze

Häufige Fragen

Nur gesetzlich ausdrücklich genannte Personen und Umsätze.

Nein.

Nicht automatisch.

Nein.

Verkaufsautomaten ja; andere Geräte nur unter Bedingungen.

Genannte Stellen sind persönlich ausgenommen.

Nur bei der beschriebenen Postdienst-Abwicklung.

Freiwilliger Modus für berechtigte Personen im ersten Pauschalsteuerband.

Offizielle Quellen

Die Informationen beruhen auf den aktuellen Hinweisen der tschechischen Finanzverwaltung und der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesfassung.

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