Aktualisiert am 16. September 2026
Ausnahmen von EET 2.0: Wer und welche Umsätze müssen nicht erfasst werden?
Nicht erfasst wird eine Zahlung, wenn sie weder bar noch eine Kontaktzahlung ist, keine Betriebseinnahme darstellt oder eine persönliche beziehungsweise sachliche Ausnahme gilt.
Vier Gründe ohne Erfassung
- weder Bargeld noch Kontaktzahlung
- keine Betriebseinnahme
- persönlich ausgenommener Steuerpflichtiger
- gesetzlich ausgenommene Umsatzart
Persönliche Ausnahmen
Die Ausnahme gilt nicht automatisch. Erforderlich sind der entsprechende ZTP- oder ZTP/P-Ausweis (oder ein gleichwertiger EU-Ausweis) wegen der gesetzlich genannten Sehbehinderung oder Taubblindheit sowie sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu Beschäftigten, Gesellschaftsbeteiligung, persönlicher Einnahme der Umsätze und fremden Betriebsstätten.
- Staat, Fonds, Gemeinden, Regionen, Gemeindeverbände und Beitragsorganisationen
- öffentliche Hochschulen und bestimmte Schulträger
- Tschechische Nationalbank und Postlizenzinhaber
- bestimmte Banken, Versicherer, Investment- und Pensionsinstitute
- EET-OFF-Steuerpflichtige
- blinde natürliche Person nur bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen
Sachliche Ausnahmen
Es handelt sich jeweils nur um ausdrücklich genannte Umsätze oder Rechtsträger, nicht um eine pauschale Befreiung ganzer Branchen.
- bestimmte Schulverpflegung und Unterbringung
- bestimmter öffentlicher, Bahn- und Luftverkehr
- Postdienste und Glücksspiel
- lizenzierte Energie-, Wasser- und Abwasserbereiche
- bestimmte Kredit-, Zahlungs-, E-Geld- und Krypto-Dienste
Weitere Sonderfälle
- juristische Person vor und zehn Tage nach Zuteilung der Steuer-ID
- Verkaufsautomaten
- bestimmte Selbstbedienungsgeräte außerhalb einer Betriebsstätte
- bestimmte Mobilfunkzahlungen
- öffentliche Toiletten
- Süßwasserfisch vom 18. bis 24. Dezember unter den gesetzlichen Bedingungen
Keine automatische Ausnahme
- Nicht-Umsatzsteuerzahler
- kleiner Selbstständiger
- Nebentätigkeit
- keine Betriebsstätte
- Kartenzahlung
- wenige Umsätze
Häufige Fragen
Wer ist vollständig ausgenommen?
Nur gesetzlich ausdrücklich genannte Personen und Umsätze.
Sind Nicht-Umsatzsteuerzahler ausgenommen?
Nein.
Sind kleine Gewerbe ausgenommen?
Nicht automatisch.
Ist Nebentätigkeit ausgenommen?
Nein.
Sind Automaten ausgenommen?
Verkaufsautomaten ja; andere Geräte nur unter Bedingungen.
Was gilt für öffentliche Stellen?
Genannte Stellen sind persönlich ausgenommen.
Ist Nachnahme ausgenommen?
Nur bei der beschriebenen Postdienst-Abwicklung.
Wie funktioniert EET OFF?
Freiwilliger Modus für berechtigte Personen im ersten Pauschalsteuerband.
Offizielle Quellen
Die Informationen beruhen auf den aktuellen Hinweisen der tschechischen Finanzverwaltung und der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesfassung.