Laufend aktualisiert · 26. August 2026

EET 2.0: der vollständige Leitfaden zur elektronischen Umsatz­erfassung 2027

Ein praktischer Überblick über Termine, Zahlungen, Ausnahmen, Zertifikate und die Kassenauswahl mit Links zu offiziellen tschechischen Quellen.

Das Wichtigste zuerst

Der Entwurf führt die elektronische Umsatz­erfassung in neuer Form wieder ein. Er soll persönliche Zahlungen branchenübergreifend erfassen – nicht nur Bargeld – und ohne Branchenwellen starten.

1. Januar 2027 Beginn des regulären Betriebs
1. Februar 2027 Produktivbetrieb
Alle Branchen ohne die früheren Einführungswellen
Kontaktzahlungen Bargeld, Karte und QR vor Ort
Kein verpflichtender Druck ein anderer Rechtsakt kann einen Beleg verlangen

Wann EET 2.0 beginnen soll

Die Finanzverwaltung hat diesen geplanten Zeitplan veröffentlicht. Die Termine beruhen auf dem derzeit beratenen Gesetzentwurf und können sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.

  1. 1

    Vorbereitung in DIS+

    Die Verwaltung von Zertifikaten und Erfassungseinheiten soll geöffnet werden.

  2. 2

    Anwendung MOJE EET

    Die Finanzverwaltung plant eine einfache Webanwendung vor allem für Unternehmen mit wenigen erfassten Umsätzen, die kein vollwertiges Kassensystem benötigen.

  3. 3

    Beginn des regulären Betriebs

    Der reguläre Betrieb von EET 2.0 soll beginnen: Tatsächliche Umsätze werden erfasst und reale Daten an das System gesendet. Der Pilotmonat dient vor allem der Unterstützung und der Lösung technischer oder betrieblicher Probleme.

  4. 4

    Produktivbetrieb

    Nach dem aktuellen Entwurf soll die Pflicht zur Erfassung tatsächlicher Umsätze bereits am 1. Januar 2027 entstehen. Ab dem 1. Februar 2027 soll das System für alle Betroffenen ohne Wellen in den Produktivbetrieb übergehen.

Quelle: Finanzverwaltung – geplanter Zeitplan für EET 2.0

Wer voraussichtlich betroffen ist

Entscheidend sollen weder die Branche noch die Umsatzsteuerpflicht sein. Wichtig ist, ob Sie betriebliche Einnahmen durch eine zu erfassende Kontaktzahlung erhalten und ob eine Ausnahme für Sie gilt. Der Entwurf sieht einen gemeinsamen Start für alle betroffenen Unternehmen vor.

Quelle: Finanzverwaltung – Arten der aufzeichnungspflichtigen Einkünfte

Welche Zahlungen erfasst werden sollen

Nach dem Entwurf ist entscheidend, ob die Zahlung in Anwesenheit des Kunden erfolgt. Bargeld, Karte oder eine sofortige QR-Zahlung vor Ort können erfasst werden.

ZahlungErfassung?Erläuterung
Bargeld Ja Typischer erfasster Umsatz.
Karte vor Ort Ja Persönliche bargeldlose Zahlung.
QR-Zahlung vor Ort Ja Bei Kauf oder Übergabe bezahlt.
Sofortüberweisung vor Ort Ja Kann als persönliche Zahlung gelten.
Spätere Rechnungsüberweisung Meist nein Spätere Zahlung aus der Ferne.
Online-Zahlung im E-Shop Meist nein Vollständig entfernte Zahlung.

Karte, QR-Code und Sofortüberweisung

Zahlt der Kunde direkt im Betrieb oder bei der Übergabe per Karte oder QR-Code, handelt es sich nach dem Entwurf um eine Kontaktzahlung. Dasselbe kann für eine vor Ort ausgeführte Sofortüberweisung gelten.

Beispiel der Finanzverwaltung für eine QR-Zahlung

Banküberweisung und Online-Shop

Eine aus der Ferne bezahlte Rechnung oder Online-Bestellung soll in der Regel nicht erfasst werden. Beim Online-Shop kommt es jedoch auch auf Übergabe und Zahlungsweise an; eine Zahlung vor Ort kann aufzeichnungspflichtig sein.

Erläuterung zum Online-Verkauf

Beispiel: Ein Installateur nimmt nach der Arbeit beim Kunden Bargeld, eine Karte oder eine QR-Zahlung an – nach dem Entwurf muss er den Umsatz erfassen. Stellt er eine Rechnung aus und bezahlt der Kunde später per Überweisung, handelt es sich in der Regel nicht um eine Kontaktzahlung. Offizielles Beispiel

Ausgeschlossene Einkünfte, Ausnahmen und EET OFF

Nicht jeder Zahlungseingang ist ein aufzeichnungspflichtiger Umsatz. Zu berücksichtigen sind seine Art, die Zahlungsweise und die rechtliche Stellung des Steuerpflichtigen.

Nichtbetriebliche Einkünfte

Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz sollen nicht erfasst werden, sofern sie keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit darstellen.

Gesetzliche Ausnahmen

Der Entwurf enthält Ausnahmen für bestimmte Rechtsträger und Umsatzarten. Der konkrete Fall muss stets anhand des endgültigen Gesetzeswortlauts geprüft werden.

EET OFF

Für einen Teil der Kleinunternehmen wird eine Sonderregelung erwogen. Die Bedingungen ändern sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren, daher lassen sich Anspruch und endgültige Pauschale noch nicht verlässlich zusagen.

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Pauschalsteuer, geringer Umsatz oder fehlende Umsatzsteuerpflicht bedeuten nicht automatisch eine Ausnahme. Entscheidend sind der endgültige Gesetzeswortlaut und die konkreten Bedingungen Ihres Unternehmens.

Informationen der Finanzverwaltung zur Pauschalregelung

Muss ich eine neue Kasse kaufen?

Nicht unbedingt. Sie können eine Kasse, einen Computer, ein Notebook, ein Tablet oder ein Mobiltelefon verwenden, wenn darauf eine Software läuft, die eine Datennachricht erstellen, sicher senden und die Systemantwort empfangen kann. Prüfen Sie bei einer bestehenden Lösung, ob der Anbieter EET-2.0-Unterstützung, ein Update und die Arbeit mit dem neuen Zertifikat anbietet.

Offizielle Geräteanforderungen

So wählen Sie eine Kasse für EET 2.0

Wählen Sie nicht nur nach dem Gerätepreis. Ebenso wichtig sind geeignete Software, Aktualisierungen, zuverlässiger Service und die Möglichkeit, auch bei einem kurzen Internetausfall weiterzuarbeiten.

01

Bestehendes System prüfen

Fragen Sie den Anbieter nach Updateplan, Testtermin und Zertifikatsverwaltung.

02

Betrieb berücksichtigen

Ein Restaurant mit Bestelldruck benötigt eine andere Lösung als ein Handwerker beim Kunden.

03

Verbindung einplanen

Die Kasse soll nicht gesendete Umsätze sicher speichern und nach Rückkehr des Internets automatisch nachsenden.

04

Support prüfen

In der Startphase sind schnelle Einrichtung, Service und erreichbarer tschechischer Support wichtig.

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Was bei einer Zahlung passiert

  1. 1

    Zahlung annehmen

    Die Software erkennt eine meldepflichtige Transaktion.

  2. 2

    Nachricht signieren

    Das Kassenzertifikat schützt die Daten.

  3. 3

    Daten senden

    Die Finanzverwaltung bestätigt den Eingang.

  4. 4

    Ergebnis speichern

    Offline-Umsätze werden später nachgesendet.

Welche Daten übermittelt werden sollen

Die Finanzverwaltung soll keine Einzelaufstellung des Einkaufs erhalten. Die Datennachricht soll vor allem die Identifikation des Unternehmens und des Betriebs, den Zeitpunkt, die fortlaufende Nummer und den Gesamtbetrag des Umsatzes enthalten.

  • Identifikation des Steuerpflichtigen
  • Erfassungseinheit und Gerät
  • fortlaufende Nummer des Umsatzes
  • Datum und Uhrzeit der Annahme
  • Gesamtbetrag des Umsatzes
  • Angaben zur Datennachricht und Signatur

Finanzverwaltung – übermittelte Daten

Das Kassenzertifikat für EET 2.0

Das Zertifikat soll Nachrichten aus der Kasse elektronisch signieren, ihre Herkunft nachweisen und die Kommunikation mit der Finanzverwaltung schützen. Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass ein Zertifikat aus EET 1.0 verwendbar ist – EET 2.0 soll eine neue Zertifikatsverwaltung in DIS+ erhalten.

1

Bei DIS+ anmelden

Dafür sollen beispielsweise die tschechische eIdentity oder Zugangsdaten zum Datenpostfach nutzbar sein.

2

Zertifikat erstellen

Sobald die Funktion verfügbar ist, erzeugen Sie ein neues Kassenzertifikat.

3

In die Kasse laden

Hinterlegen Sie das Zertifikat sicher in der verwendeten Kassensoftware.

4

Gültigkeit überwachen

Nach aktuellem Stand soll es ein Jahr gelten; die endgültige Regelung kann sich noch ändern.

Was ist eine Erfassungseinheit?

Eine Erfassungseinheit bezeichnet den Ort oder die Art, an dem beziehungsweise auf die Sie aufzeichnungspflichtige Umsätze annehmen. Das kann ein stationäres Geschäft, ein Stand, mobiler Verkauf, ein Fahrzeug oder unter bestimmten Bedingungen eine Website sein. Die Einheiten sollen in DIS+ gemeldet und verwaltet werden.

GeschäftRestaurantStandFahrzeugMobiler BetriebOnline-Shop

Quelle: Finanzverwaltung – Vorbereitung und Erfassungseinheiten

Wird ein Belegdrucker Pflicht?

Der Entwurf zu EET 2.0 soll selbst keine Pflicht zum Druck eines besonderen EET-Belegs vorsehen. Ein Drucker muss daher kein notwendiger technischer Bestandteil der Erfassung sein. Eine Belegpflicht kann sich jedoch weiterhin aus dem Verbraucherschutzrecht, den Umsatzsteuerregeln oder einer anderen Vorschrift ergeben.

In der Praxis: Je nach Bedarf Ihres Betriebs und Ihrer Kunden können Sie Belege weiterhin drucken oder elektronisch versenden. EET und die Pflicht zur Ausstellung eines Buchungs- oder Steuerbelegs sind zwei verschiedene Dinge.

Quelle: Finanzverwaltung – Belegdruck

Was passiert bei Internetausfall?

Ein Ausfall der Internetverbindung soll nicht bedeuten, dass ein Unternehmen den Verkauf einstellen muss. Können Umsatzdaten wegen der unterbrochenen Verbindung nicht gesendet werden, sollen sie nach dem aktuellen Entwurf nach Wiederherstellung der Verbindung, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Umsatz, übermittelt werden.

1 Zahlung annehmen
2 Die Kasse speichert den Umsatz
3 Nach Wiederverbindung senden

Was geschieht, wenn die Kasse keinen POK-Code erhält?

Sendet die Kasse die Umsatzdaten, erhält aber keinen POK-Bestätigungscode, muss sie die Datennachricht wiederholt senden, bis die Bestätigung eintrifft.

Es kann vorkommen, dass die Finanzverwaltung die erste Nachricht empfangen hat, die Antwort wegen eines Kommunikationsproblems aber nicht zur Kasse zurückgelangt. Das System unterstützt daher das erneute Senden derselben Nachricht und erkennt das Duplikat, damit derselbe Umsatz nicht mehrfach gezählt wird.

So bereiten Sie sich vor

Beginnen Sie mit praktischen Schritten, die auch vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes sinnvoll sind.

  1. Zahlungsarten erfassen

    Listen Sie auf, wo Sie Bargeld, Karten, QR-Zahlungen und Überweisungen annehmen.

  2. Kassensystem prüfen

    Prüfen Sie den Plan des Anbieters und die technischen Möglichkeiten des Geräts.

  3. Zugang zu DIS+ prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Sie sich anmelden können und über aktuelle Berechtigungen verfügen.

  4. Erfassungseinheiten vorbereiten

    Bestimmen Sie Betriebsstätten, mobile Standorte und weitere Verkaufsarten.

  5. Auf das neue Zertifikat warten

    Erstellen Sie es erst nach Freischaltung der Funktion und nach der jeweils aktuellen Anleitung.

  6. Pilotzeitraum nutzen

    Nutzen Sie den Januar zur Feinabstimmung und prüfen Sie den Support für mögliche technische oder betriebliche Probleme.

Quelle: Finanzverwaltung – Zeitplan für EET 2.0

EET 2.0 gegenüber EET 1.0

Das frühere System wurde beendet. Der neue Entwurf ist nicht bloß eine Wiederherstellung der alten Einrichtung.

BereichEET 1.0Geplante EET 2.0
Einführung Schrittweise Branchenwellen Ein gemeinsamer Start
Kartenzahlungen Außerhalb der erfassten Umsätze Kontaktzahlungen per Karte sollen erfasst werden
Beleg EET-Angaben auf dem Beleg Keine besondere Pflicht zum Druck eines EET-Belegs
Verwaltung Älteres Portal und Zertifikate Verwaltung über DIS+ und neues Zertifikat
Kleinunternehmen Vereinfachtes Verfahren Vorgeschlagenes EET-OFF-Verfahren, noch nicht endgültig

Klare Antworten zu EET 2.0

Wann soll EET 2.0 starten? +

Nach dem aktuellen Entwurf soll der reguläre Betrieb von EET 2.0 am 1. Januar 2027 beginnen. Ab dann sollen tatsächliche Umsätze erfasst und reale Daten gesendet werden. Januar ist zugleich Pilotmonat; der volle Betrieb ist ab 1. Februar 2027 geplant. Das Gesetz ist noch nicht endgültig.

Für wen soll EET 2.0 gelten? +

Der Entwurf erfasst grundsätzlich Unternehmen, die meldepflichtige persönliche Zahlungen annehmen, ohne Einführung in Branchenwellen. Entscheidend sind Einkunftsart, Zahlungsweise und mögliche gesetzliche Ausnahmen.

Werden Kartenzahlungen erfasst? +

Nach dem Entwurf ja, wenn die Kartenzahlung persönlich am Verkaufsort erfolgt.

Muss ich Überweisungen erfassen? +

Eine normale Fernüberweisung meist nicht. Eine sofortige Überweisung vor Ort kann als persönliche Zahlung gelten.

Muss ich einen Beleg drucken? +

EET 2.0 selbst soll keinen Sonderdruck verlangen; andere gesetzliche Belegpflichten können bleiben.

Welche Kasse kann ich für EET 2.0 verwenden? +

Das Gerät muss eine Datennachricht erstellen und senden sowie die Antwort empfangen können. Möglich sind Kasse, Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone mit geeigneter Software.

Was passiert ohne Internet? +

Der Umsatz kann gespeichert und nach Wiederverbindung innerhalb von 48 Stunden gesendet werden.

Benötige ich ein neues Zertifikat? +

EET 2.0 soll ein neues, über DIS+ verwaltetes Kassenzertifikat verwenden. Die praktische Einrichtung wird nach Freischaltung der entsprechenden Funktionen möglich sein.

Gilt EET für Nicht-Umsatzsteuerpflichtige? +

Der Umsatzsteuerstatus allein ist nicht entscheidend. Einkunftsart, Zahlungsweise und Ausnahmen zählen.

Wird es einen EET-OFF-Modus geben? +

Der Entwurf sieht einen Modus für ausgewählte Kleinunternehmen vor. Die genauen Bedingungen können sich im Gesetzgebungsverfahren jedoch noch ändern, sodass derzeit nicht sicher zugesagt werden kann, wer ihn nutzen darf.

Lösungen für Geräte und Betriebsarten

Wir bereiten uns frühzeitig auf EET 2.0 vor. Konkrete Unterstützung und Update-Termine bestätigen wir nach endgültigem Gesetz und technischer Dokumentation.

Windows

Kassen für feste Betriebe

Für Restaurants, Geschäfte und Zubehör.

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Android

Touch- und Mobil-Lösungen

Für kleine Betriebe, Stände und mobilen Verkauf.

Für Selbstständige
Ausführlicher Leitfaden zur EET-2.0-Entwicklung

Weitere Software-Aktualisierungen finden Sie auf unserer Produktseite.

Detaillierte Informationen zu EET 2.0 und unseren Kassensystemen

Wir überprüfen die Angaben laufend

Die letzte inhaltliche Aktualisierung erfolgte am . Nach jeder wesentlichen gesetzlichen oder technischen Änderung prüfen wir die Angaben erneut.

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