Aktualisiert am 16. September 2026
Was ist bei Internetausfall oder Kassenstörung in EET 2.0 zu tun?
Ein Ausfall bedeutet nicht automatisch Betriebsschließung. Stellen Sie die Funktion wieder her und senden Sie die Daten fristgerecht nach.
Internetausfall
Weiterarbeiten und Daten nach Wiederherstellung unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach dem Umsatz senden. Software sollte automatisch wiederholen.
Gerätestörung
- 1
Umsätze notieren
Für spätere Meldung.
- 2
Störung beheben
Service kontaktieren.
- 3
Nachweis aufbewahren
Serviceprotokoll kann helfen.
- 4
Nachsenden
Normal einzeln; Sammelmeldung nur ausnahmsweise nach Absprache.
POK und Duplikate
POK bestätigt Empfang und formale Prüfung; nicht aufbewahrungspflichtig. Ohne POK darf wiederholt werden. Gleiche Kerndaten werden als Duplikat markiert und nicht doppelt summiert.
Storno und Korrektur
Fehler, Rückgabe, Reklamation oder nicht erfolgte Zahlung als negativen Umsatz senden. Das Storno ist technisch nicht mit der ursprünglichen Nachricht verknüpft.
Vorbereitung
- stabile Verbindung
- optional mobile Reserveverbindung
- automatische Nachsendung
- geschultes Personal
- Supportkontakt
- Notizverfahren bei Gerätestörung
Reserveinternet ist Empfehlung, keine eigene gesetzliche Pflicht.
Häufige Fragen
Ohne Internet verkaufen?
Ja, mit Nachsendung.
Frist?
Unverzüglich, spätestens 48 Stunden.
Was ist POK?
Empfangsbestätigung.
Offline-Modus?
Nein.
Kein POK?
Nachricht wiederholen.
Doppelt gesendet?
Gleiche Kerndaten werden als Duplikat erkannt.
Kassenstörung?
Notieren, reparieren, nachsenden.
Schließen?
Nein.
Storno?
Negativen Umsatz senden.
Offizielle Quellen
Die Informationen beruhen auf den aktuellen Hinweisen der tschechischen Finanzverwaltung und der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesfassung.