Aktualisiert am 16. September 2026

Was ist bei Internetausfall oder Kassenstörung in EET 2.0 zu tun?

Ein Ausfall bedeutet nicht automatisch Betriebsschließung. Stellen Sie die Funktion wieder her und senden Sie die Daten fristgerecht nach.

Weiterverkaufen Keine automatische Schließung.
48 Stunden Späteste Nachsendung.
POK Bestätigung, kein Offline-Modus.

Internetausfall

Weiterarbeiten und Daten nach Wiederherstellung unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach dem Umsatz senden. Software sollte automatisch wiederholen.

Gerätestörung

  1. 1

    Umsätze notieren

    Für spätere Meldung.

  2. 2

    Störung beheben

    Service kontaktieren.

  3. 3

    Nachweis aufbewahren

    Serviceprotokoll kann helfen.

  4. 4

    Nachsenden

    Normal einzeln; Sammelmeldung nur ausnahmsweise nach Absprache.

POK und Duplikate

POK bestätigt Empfang und formale Prüfung; nicht aufbewahrungspflichtig. Ohne POK darf wiederholt werden. Gleiche Kerndaten werden als Duplikat markiert und nicht doppelt summiert.

Storno und Korrektur

Fehler, Rückgabe, Reklamation oder nicht erfolgte Zahlung als negativen Umsatz senden. Das Storno ist technisch nicht mit der ursprünglichen Nachricht verknüpft.

Vorbereitung

  • stabile Verbindung
  • optional mobile Reserveverbindung
  • automatische Nachsendung
  • geschultes Personal
  • Supportkontakt
  • Notizverfahren bei Gerätestörung

Reserveinternet ist Empfehlung, keine eigene gesetzliche Pflicht.

Häufige Fragen

Ja, mit Nachsendung.

Unverzüglich, spätestens 48 Stunden.

Empfangsbestätigung.

Nein.

Nachricht wiederholen.

Gleiche Kerndaten werden als Duplikat erkannt.

Notieren, reparieren, nachsenden.

Nein.

Negativen Umsatz senden.

Offizielle Quellen

Die Informationen beruhen auf den aktuellen Hinweisen der tschechischen Finanzverwaltung und der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesfassung.

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